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CORONA Hilfen.

Höheres Kurzarbeitergeld und weitere Steuererleichterungen wegen Corona

In der Corona-Krise beschließt die Bundesregierung weitere Hilfen für Unternehmen

Der Koalitionsausschuss hat angesichts der Belastungen aufgrund der Corona-Krise ein höheres Kurzarbeitergeld sowie steuerliche Erleichterungen für die Gastronomie und den Mittelstand beschlossen. Die Maßnahmen sollen nur für einen befristeten Zeitraum gelten.

CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf verschiedene Maßnahmen geeinigt, um für Beschäftigte, Gastronomiebetriebe sowie mittelständische Unternehmen die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern. Die Parteien betonen, damit "die Menschen gut und sicher durch die Krise" bringen zu wollen. Die Hilfen im Überblick:

Höheres Kurzarbeitergeld
Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduziert worden ist, sollen gestaffelt ein höheres Kurzarbeitergeld bekommen. Kinderlose Beschäftigte sollen demnach ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten und ab dem siebten Monat 80 Prozent. Bei Beschäftigten mit Kindern soll sich das Kurzarbeitergeld entsprechend auf 77 beziehungsweise 87 Prozent erhöhen. Die Erhöhung ist bis Ende 2020 befristet. Ebenfalls bis zum Ende dieses Jahres werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bezug von Kurzarbeitergeld für alle Berufe verlängert.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Gastronomie
Gastronomie: Der Mehrwertsteuersatz für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, soll ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Das entspricht dem Mehrwertsteuersatz für Gerichte, die mitgenommen oder nach Hause bestellt werden.

Belastungsmoratorium für KMU
Für Unternehmen soll es ein Belastungsmoratorium geben. Das bedeutet, dass kleine und mittelständische Unternehmen absehbare Verluste in diesem Jahr mit Steuervorauszahlungen aus dem Jahr 2019 verrechnen dürfen. Nach derzeitigem Recht könnten sie die Verluste erst im nächsten Jahr geltend machen.

Arbeitslosengeld I verlängert
Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, sollen die Leistung drei Monate länger beziehen können. Damit soll bei steigender krisenbedingter Arbeitslosigkeit die Gefahr des Abrutschens in die Grundsicherung verringert werden. 


Mehr Informationen unter:
http://www.hup-forderungsmanagement.de